ALLGEMEINE VERKAUFS-, LlEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. GELTUNG
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Level4 Swiss GmbH (nachstehend als AGB bezeichnet) kommen auf alle Lieferungen der Level4 Swiss GmbH an Kunden zur Anwendung, sobald sie Bestandteil des Lieferungsvertrages geworden sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Level4 Swiss GmbH die AGB dem Kunden vor Vertragsabschluss allgemein bekannt gegeben hat, sei es durch Veröffentlichung in www.level4.swiss, in Katalogen, Preislisten, Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen. AGB früherer Fassungen sind ungültig. Es gilt die jeweils zum Vertragsabschluss geltende Version im Internet bei www.level4.swiss.
1.2. Widersprechen individuelle Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der Level4 Swiss GmbH im Einzelfall, namentlich in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor, sofern sie rechtsgültig schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Widersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Level4 Swiss GmbH jenen des Kunden vor, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.
1.4. Die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses geltenden AGB sind auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen Level4 Swiss GmbH und dem Kunden gültig.
2. OFFERTE, ENTSTEHUNG UND INHALT DES VERTRAGES
2.1. Die von Level4 Swiss GmbH angebotenen Kataloge und Dokumentationen, namentlich die darin aufgeführten Preise und technischen Angaben sind unverbindlich. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
2.2. Die Offerten von Level4 Swiss GmbH sind gemäss der darin enthaltenen Frist verbindlich, fehlen Angaben dazu ist die Offerte 60 Tage lang verbindlich. Mündliche Angebote von Level4 Swiss GmbH sind unverbindlich und freibleibend.
2.3. Die vom Kunden mündlich oder schriftlich abgegebene Bestellung ist für ihn bindend. Level4 Swiss GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 10 Arbeitstagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder innerhalb dieser Frist dem Kunden die bestellten Güter zu liefern.
2.4. Bestellt der Kunde Güter, und geht der Bestellung weder eine Offerte der Level4 Swiss GmbH voraus noch eine Auftragsbestätigung nach, so entsteht der Vertrag mit der Ausführung der Lieferung durch die Level4 Swiss GmbH. Vertragsinhalt sind neben den vorliegenden AGB die tatsächlich gelieferten Vertragsprodukte samt Produktespezifikationen und anderer Zusicherungen sowie Bedingungen gemäss Lieferschein.
2.5. Bestellt der Kunde Güter, nachdem er eine Offerte von Level 4 Swiss GmbH erhalten hat und führt die Level4 Swiss GmbH die Bestellung ohne weiteres aus, so entsteht der Vertrag mit Eingang der Bestellung, sofern diese mit der Offerte übereinstimmt.
Vertragsinhalt ist neben den vorliegenden AGB die in der Offerte umschriebenen Güter samt Produktespezifikation und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen gemäss Lieferschein.
2.6. Bestellt der Kunde losgelöst einer vorangehenden Offerte Güter und bestätigt die Level 4 Swiss GmbH die Bestellung schriftlich (Auftragsbestätigung), so entsteht der Vertrag mit der Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden. Vertragsinhalt sind neben den vorliegenden AGB die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Vertragsprodukte samt Produktespezifikationen und anderen Zusicherungen sowie Bedingungen, sofern der Kunde nicht nach deren Erhalt umgehend in schriftlicher Form Änderungen fordert und die Level4 Swiss GmbH diesen Änderungen ausdrücklich zustimmt.
2.7. Ansprüche gegenüber Level4 Swiss GmbH darf der Kunde nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Level4 Swiss GmbH an Dritte abtreten.
3. PREISE, LIEFER- UND VERPACKUNGSZUSCHLÄGE
3.1. Alle Verkaufspreise verstehen sich in Schweizer Franken und inkl. Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind jederzeit möglich. Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.
3.2. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich FRANKO DOMIZIL KUNDE. Durch den Besteller verursachte Mehrkosten aufgrund einer anderen Speditionsart oder Expresszustellungen werden verrechnet.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeitangaben als unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern.
Für Lieferungen liegt die Frachtfreigrenze bei CHF 65.00, bei unterschreiten der Freigrenze wird ein Frachtkostenanteil von CHF 10.70 verrechnet.
Für Sendungen per Quali-Night oder anderen Kurierdiensten erfolgt ein Express-Zuschlag. Weitere Angaben finden Sie unter Versand.
Die Preise gelten für Anlieferungen welche regulär auf der Strasse erreichbar sind. Anschlussfrachte für Bergbahnen sind nicht inbegriffen. Spezialtransporte und/oder Spezialgeräte werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Sofern nichts anderes schriftlich verabredet wurde, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig. Bei Verzug bezahlt der Käufer einen Verzugszins von 6 % ab Fälligkeitsdatum. Ohne Einrede durch den Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen, bezogen auf das Rechnungsdatum, anerkennt er, den Kaufpreis zu schulden. Eine nicht fristgerecht widersprochene Rechnung gilt als Schuldanerkennung gemäss Art. 82 SchKG. Allfällige Rechnungskorrekturen sind Level4 Swiss GmbH unverzüglich zu melden. Allfällige Reklamationen berechtigen nicht zum Zurückhalten der Zahlung. Allfällige Gutschriften werden durch Level4 Swiss GmbH nach Prüfung des Sachverhalts ausgestellt und können erst nach Erhalt mit ausstehenden Zahlungen verrechnet werden.
4.2. Im Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassstundungsfall fallen sämtliche Rabatte und weiteren Vergünstigungen weg und sämtliche offenen Lieferungen und Fakturen sind sofort zur Zahlung fällig.
5. VERTRAGSERFÜLLUNG
5.1. Ist zwischen den Vertragsparteien ein Liefertermin vereinbart worden und verspätet sich die Lieferfrist aus Gründen, welche Level4 Swiss GmbH nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer in diesem Fall weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Verweigerung der Annahme noch zu einem Schadenersatz.
5.2. Ist verabredet, dass die Ware bei Level4 Swiss GmbH abgeholt wird, gilt der Vertrag als erfüllt, sobald dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung angezeigt wird.
5.3. Ist verabredet, dass Level4 Swiss GmbH die Lieferung durch einen Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer, Kurierdienst) vornehmen soll, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Level4 Swiss GmbH die Ware dem Spediteur übergibt.
5.4. Ist verabredet, dass Level4 Swiss GmbH die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Level4 Swiss GmbH die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereit hält und dies dem Käufer erstmals anzeigt. Ist zwischen den Parteien nicht speziell geregelt, ob Level4 Swiss GmbH oder ein Spediteur die Lieferung vornimmt, so richtet sich die Erfüllung nach 5.4.
6. LIEFERBEDINGUNGEN
6.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware übernimmt oder Level4 Swiss GmbH die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer, Kurier) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers.
6.2. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald Level4 Swiss GmbH die Ware dem Käufer zur Abholung angezeigt hat.
6.3. Ist die Lieferung durch Level4 Swiss GmbH verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort abgeladen ist.
7. PRÜFUNG UND ABNAHME DER LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
7.1. Bei Abholung der Ware bei Level4 Swiss GmbH hat der Käufer vor Übernahme der Ware deren Unversehrtheit zu prüfen. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder durch Level4 Swiss GmbH hat der Kunde die Ware beim Ablad auf Transportschäden zu prüfen und allfällige Schäden sofort beim Spediteur und bei Level4 Swiss GmbH zu rügen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Ware als unversehrt übergeben.
7.2. Mängelrügen, die sich nicht auf Transportschäden beziehen, sind innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Unterbleibt diese rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als genehmigt. Ist die Ware schon verarbeitet worden, ist die Mängelrüge ausgeschlossen.
7.3. Nachweisbar fehlerhafte oder den Abmachungen nicht entsprechende Ware wird nach Wahl von Level4 Swiss GmbH innert angemessener Frist entweder ersetzt oder nachgebessert. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7.4. Für die Verarbeitung und Sicherstellung der Produkte sowie dessen Zubehör gelten die gültigen SIA Normen, die Angaben und Hinweise der Branchenverbände und Institute sowie die spezifischen und aktuellen Merk- und Produktdatenblätter.
7.5. Der Kunde kennt die Eigenschaften der gelieferten Produkte und die zur fachgerechten Verarbeitung notwendigen Rahmenbedingungen für die Lagerung, den Einbau, die Verarbeitung, die Nutzung und die Sicherstellung des Unterhalts und der Pflege. Andernfalls beschafft der Kunde vor der Arbeitsaufnahme die entsprechenden Informationen von Level4 Swiss GmbH.
8. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG FÜR MÄNGEL
8.1. Die Gewährleistungsfrist für Vertragsprodukte ohne Verfallsdatum beträgt 2 Jahre ab Vertragserfüllung. Bei Vertragsprodukten mit Verfalldatum ist zwingend vorgeschrieben, dass der Einbau nicht nach Ablauf des Verfalldatums erfolgt. Falls das Vertragsprodukt mit Verfall dennoch eingesetzt wird verfällt die Gewährleistung vollständig.
8.2. Für ersetzte oder reparierte Vertragsprodukte beginnt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich wieder neu zu laufen.
8.3. Zugesichert sind nur jene Eigenschaften, welche in den Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen als solche bezeichnet worden sind. Produktespezifikationen auf der Auftragsbestätigung und andere darin zugesicherte Eigenschaften, welche von denjenigen in den Offerten abweichen, gehen in jedem Fall vor.
8.4. Level4 Swiss GmbH übernimmt die Gewährleistung für Mängel und Fehler an Vertragsprodukten oder deren Teile, die innerhalb der Gewährleistungsfrist nachweislich als Folge schlechten Materials oder fehlerhafter Fabrikation auftreten. Ersetzte Vertragsprodukte bzw. deren Teile werden Eigentum der Level4 Swiss GmbH und dienen zur Beweissicherung für Regressansprüche gegenüber Lieferanten von Level 4 Swiss GmbH. Wenn Vertragsprodukte bzw. deren Teile von der Käuferschaft oder deren Beauftragten (Unterakkordanten) ohne Einverständnis der Level4 Swiss GmbH beiseitegeschafft werden, entfällt die Gewährleistung resp. die Haftung für Mängel.
Der Aufwand für die Ersatzlieferung darf in keinem Fall den jeweiligen Zeitwert der gesamten ursprünglichen Lieferung übersteigen.
8.5. Alle anderen unmittelbaren und/oder mittelbaren, direkten und/oder indirekten Schäden und/oder Folgeschäden sind von der Gewährleistung und Haftung der Level4 Swiss GmbH ausgeschlossen.
9. WARENRETOUREN
9.1. Unter der Voraussetzung des Einverständnisses von Level4 Swiss GmbH können Waren innert 30 Tagen nach der Lieferung zurückgenommen werden, wobei der Transport auf Gefahr und Kosten des Käufers geht.
9.2. Waren werden grundsätzlich nur dann zurückgenommen, wenn sie noch in der Originalverpackung sind. Angebrochene Gebinde, Säcke, Verpackungseinheiten, Rollen, Sonderanfertigungen und nicht Kurante Ware werden nicht zurückgenommen.
9.3. Nach Prüfung der retournierten Ware und dessen berechtigter Entschädigung erfolgt mittels einer Gutschrift die Rückvergütung.
9.4. Level4 Swiss GmbH Lagerartikel werden nach Berücksichtigung der Pos 9.1 bis 9.3 mit einem Einschlag von 50% auf Sackwaren und 30% auf die übrigen Artikel bei der Vergütung gutgeschrieben.
9.5. Bei Lieferungen von Fabrikartikeln werden die Umtriebsentschädigungen des Werks verrechnet, sofern eine Rücknahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist. Keine Rücknahmen sind möglich bei Sonderanfertigungen.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
10.1. Sollte eine Bestimmung der AGB oder der einzelnen Vereinbarung mit dem Kunden ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
11.1. Falls Streitigkeiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, wird der Gerichtsstand Zug als ausschliesslicher festgelegt. Anwendbar ist nur Schweizerisches Recht.
11.2. Wohnt eine Partei im Ausland oder verlegt sie ihren Sitz ins Ausland, wählt diese zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeit als Spezialdomizil i.S.v. Art. 50 SchKG Zug.
Level4 Swiss GmbH
Hünenberg, 1. Januar 2024